Jugendschutz
Alkoholische Getränke werden ausschließlich im Einklang mit den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) verkauft und ausgegeben.
Bestehen Zweifel am Alter des Kunden, behalten wir uns vor, bei der Abholung einen gültigen Lichtbildausweis zu verlangen und den Verkauf alkoholischer Getränke zu verweigern.